Briefe erhalten in der Regel bei der Postbeförderung nur den Poststempel mit Bezeichnung des Postamtes und Datum. In besonderen Situationen brachte die Post einen weiteren Stempel auf dem Umschlag an:
Aus dem Briefkasten
Der Autor Ullrich Häger schreibt in seinem Buch „Kleines Lexikon der Philatelie“ 1977: „Aus dem Briefkasten: ein- oder zweizeiliger Lang- oder Kastenstempel mit dieser Inschrift wurden früher verschiedentlich zur Kennzeichnung der nicht am Schalter aufgegebenen, sondern vom Absender in den Briefkasten geworfene Eil- oder Einschreibsendungen benutzt; für letztere wurde dem Absender dann ein ausgefüllter Einlieferungsschein nachträglich zugestellt.“
15.8.1949, Luftpost Einschreibbrief von Hannover nach New Zealand, Stempel „Aus dem Briefkasten“, Air Mail Aufkleber, Kastenstempel Luftpost/By Air Mail/ Par Avion, Blanko R-Zettel mit Stempel Postamt 2 Hannover, Ersttag der Marken mit Michel Nummer 108-110
R-Zettel von obigen Beleg
Stempel „Aus dem Briefkasten“ von obigen Beleg, einzeilig, Farbe schwarz
22.6.1948*, Orts-Einschreibbrief Goslar, Rückseite Ankunftsstempel, Stempel „Aus dem Briefkasten“, R-Zettel Goslar, Absender Löwe Werkzeug Machinen AG
R-Zettel von obigen Beleg, weitere Informationen zu diesem R-Zettel Typ: hier
Stempel „Aus dem Briefkasten“ von obigen Beleg, mit Rahmen, Farbe rot
Bereits bei den Postbeförderungen der altdeutschen Staaten gibt es diesen Zusatzstempel. Es gibt keine einheitliche Stempeltypen, sondern lokale Lösungen, die in Schrift und Form unterschiedlich sind.
Bei Eilbriefen dokumentierte die Post mit dem Stempel den Briefkasteneinwurf und dass eine mögliche verspätete Zustellung nicht wegen der Briefbearbeitung erfolgte.
Auch wurden diese Stempel am Tag einer Portoerhöhung eingesetzt, wenn der Brief am Vortag mit altem Porto in den Briefkasten geworfen wurde.
Ein Blick in die zugänglichen Auktionslose zeigt Verwendungen zwischen 1867 und 1949:
Unterschiedliche Schriftarten und Schriftgrößen, mit und ohne Rahmen und unterschiedlichen Farben der Stempelkissen, eine große Vielfalt.
Ergänzend, es gibt auch Belege mit handschriftlichem Eintrag „Aus dem Briefkasten“.
* Zum Beleg 22.6.48 aus Goslar. An den zwei ersten Werktagen nach der Währungsreform war der Aufbrauch der Briefmarken der Reichsmark zu einem zehntel Wert erlaubt. Reichsmark durch 10 ergab den neuen Wert in Deutsche Mark und Pfennig.
Der Autor Ullrich Häger schreibt in seinem Buch „Kleines Lexikon der Philatelie“ (auszugsweise zitiert) zum Thema Zehnfachfrankatur: „Nach Umstellung … einer Währung bleiben die bisherigen Marken unter Umständen … noch gültig. … Das bekannteste Beispiel hierfür bieten die amerikanische und britische … Besatzungszonen Deutschlands, wo nach der Währungsreform von 1948 die Marken der Kontollratausgaben vom 21.6. und 22.6. zu 1/10 ihres Nennwertes benutzt werden durften“.
Literatur:
- Ullrich Häger, Kleines Lexikon der Philatelie, Bertelsmann Lexikon Verlag, 1977