Rundfunk

Auf den ersten Blick sieht der Beobachter eine Postkarte mit Einschreiben vom 30.6.1936. Ein zweiter Blick fällt auf das Wort Postsache und erklärt die fehlende Frankatur. Warum schickt das Postamt Stade dem Empfänger ein Einschreiben?

Absender Postamt Stade, Postsache, Einschreiben nach Hollern (Niederelbe), dort Tagesstempel vom 1.7.36

Die Rückseite klärt auf. Verzicht auf die Rundfunkgenehmigung 1936!

Der Text zum besseren Verständnis komplett:

„Ihr Verzicht auf die Rundfunkgenehmigung ist hier vermerkt worden. Er wird mit Ablauf des Monats Juni wirksam. Bei dieser Gelegenheit wird auf den § 19 der Genehmigungsbedingungen aufmerksam gemacht, demzufolge nach Ablauf der Genehmigung die Empfangsanlage sogleich außer Betrieb zu setzen und die Genehmigungsurkunde der Zustellpostanstalt zurückzugeben ist.

Unter Bezugnahme auf die Paragraphen 15 und 22 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen vom 14. Januar 1928 (Reichsgesetzbl. I S. 8) wird ersucht, Antennen, Anschlußleitungen und Erdleitungen Ihrer Empfangsanlage binnen 7 Tagen, beginnend am 1.7.36, zu beseitigen. Es bleibt vorbehalten, die Erledigung prüfen zu lassen.“

Aus heutiger Sicht kaum mehr verständlich. Wer Radio hören wollte, brauchte eine Genehmigung, die man bei der Deutschen Reichspost erhalten konnte.

Der damalige Staat hatte aus politischen und propagandistischen Gründen ein großes Interesse daran, die „Volksgenossen“ an den Volksempfängern zuhören zu lassen.

Eine Rundfunkgenehmigung vom Mai 1936 aus Osterrode (Harz), der Tagesstempel fehlt
19 Paragraphen als Grundlage für „Bedingungen für die Errichtung sowie Betrieb von Rundfunkempfangsanlagen“

Die Bezahlung sollte über ein damals wenig verbreitetes Postscheckkonto erfolgen. Im Regelfall kassierte die Rundfunkgebühr der Briefträger.

1934 kostete die Rundfunkgebühr 2 Reichsmark.

In Werbestempeln wurde mit „Werdet Rundfunkteilnehmer“ geworben.

Aber es gab auch Menschen, die auf den Rundfunk verzichteten…

Die Deutsche Bundespost führte die Verzeichnisse der erteilten Rundfunkgenehmigungen weiter.

Der heute bekannte Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung der öffentlichen rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Die GEZ ist bereits Geschichte. Und der Briefträger kommt auch nicht mehr zum kassieren an die Haustür …

Quellen:

  • Amtsblatt des Reichspostministerium Nr. 109/1931 vom 30.11.1931, „Rundfunk“, S. 509-524
  • Amtsblatt des Reichspostministerium Nr. 16/1940 vom 14.2.1940 „Vereintheitlichung der Rundfunkvorschriften mit Ostmark und Sudetenland, S. 141-184.